Öffnung der Freibäder am 21. Mai
Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, dass Freibäder ab dem 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen können. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (u.a. Abstandswahrung, beschränkte Personenanzahl), ein Termin und ein negativer Corona-Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Der Landkreis Fürstenfeldbruck weist mittlerweile laut RKI sogar eine Inzidenz unter 50 auf. Dies ist sehr erfreulich.
„Die Badesaison kann nun beginnen und ich hoffe dazu auf gutes Wetter“, sagt der Abgebordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch. „Die Öffnung der Freibäder ist wichtig“, so Miskowitsch, „wir sollten überfüllte Badeseen und Flussufer vermeiden, Kinder müssen schwimmen lernen können und Rettungsschwimmer müssen trainieren.“ Miskowitsch ist selbst als Wasserretter bei der Ortsgruppe Mammendorf der BRK-Wasserwacht aktiv. „Vor allem für Familien und Senioren sind die Bäder eine wichtige Freizeiteinrichtung“, so der Landtagsabgeordnete, „dazu ist Schwimmen auch ein sehr gesunder Volkssport.“ Kritik übt der Abgeordnete an den langen Abstimmungswegen. Erst diese Tage sind die Vorgaben für die Öffnung der Freibäder veröffentlicht worden.
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