Wieviel Geld verdient ein Politiker und für was verwendet er seine Mittel?

Ich möchte meine gesamte politische Arbeit transparent und nachvollziehbar machen. Dazu gehören auch meine Einkünfte, die ich für meine Mandate im Landtag und im Kreis- und Gemeinderat erhalte.

Abgeordnetenentschädigung (Diäten)

Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten eine monatliche Entschädigung (Diäten) von derzeit 9.215 €. Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz vermindert sich der Auszahlungsbetrag um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung ist vollumfänglich zu versteuern. Davon führe ich zudem jeden Monat 598,98 € Mandatsträgerbeitrag an die CSU ab. So bestimmt es die Satzung unserer Partei.

Für uns Landtagsabgeordnete gibt es keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Da diese im vergangenen Jahr positiv war, wurden die so genannten Diäten am 1. Juli 2023 um 3,7% erhöht.

Krankenversicherung

Da ich bereits bei meinem vorherigen Arbeitgeber privat Versichert war, habe ich dies so fortgeführt. Für meine Kranken- und Pflegeversicherung erhalte ich einen Zuschuss von 50% monatlich vom Landtagsamt.

Monatliche Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.984 €. Diese Pauschale verwende ich für:

  • Mein Stimmkreisbüro in Fürstenfeldbruck (Miete und Nebenkosten, Büroausstattung und Möbel, Büromaterialien, Internet, Telefonanlage und Handykosten, Porto, Kopie- und Druckkosten).
  • Material für mein Büro in München.
  • Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten. Ich darf mit staatlichen Verkehrseinrichtungen und der Bahn in Bayern kostenfrei fahren. Für Fahrten mit meinem privaten PKW können keine Kosten abgerechnet werden.
  • Die Unterstützungen von Vereinen, Festen und Veranstaltungen.
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe usw.

Mandatsbedingte Kosten die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine Werbungskosten.

Anpassung der Kostenpauschale und Abzüge

Die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Bei Fernbleiben von einer Sitzung oder Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Mitarbeiter

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von jährlich derzeit 148.324,68 € zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Bruttolohn einschließlich Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Fortbildungen usw.) bezahlt werden. Mittel die zum Jahresende übrig sind, werden nicht ins neue Jahr übertragen und auch nicht ausbezahlt. Das Budget wird von mir nicht ausgereizt.

Technik und Kommunikation

Für die Ausgaben meiner mandatsbedingten Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Computer, Drucker, Tablet, Smartphone, Scanner und auch Reparaturen sowie Installationen von Internetleitungen) stehen jedem Abgeordneten bis zu 15.000 € pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 3.000 € entsprechen, wobei ein persönlicher Eigenanteil von 15 % zu bezahlen ist. Diese Mittel können bis zum Limit durch Nachweis (original Rechnungen) abgerufen werden. Auch hier gilt: Mittel die übrig sind, werden nicht ausbezahlt.

Kommunale Gremien

Als Kreisrat erhalte ich eine monatliche Pauschale von 50 € sowie ein Sitzungsgeld von 50 € pro Sitzung. Im Gemeinderat Mammendorf wird ein Sitzungsgeld von 30 € bezahlt. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung erhalte ich 40 € pro Sitzung.

Medienrat

Als Medienrat an der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erhalte ich eine monatliche Pauschalentschädigung von 700 Euro und ein Sitzungsgeld von 100 Euro. Bei Benutzung meines eigenen Autos werden mir Fahrtkosten in Höhe des steuerlichen Pauschalbetrags für Reisekosten je gefahrenen Kilometer des Hin- und Rückwegs erstattet.

Darüber hinaus habe ich keinerlei Einkünfte, die mit meiner politischen Arbeit zusammenhängen. Unternehmerisch bin ich ebenfalls nicht tätig. Für meine Arbeit als Stiftungsrat der Stiftung Kinderhilfe oder als stellv. Kreisvorsitzender der CSU erhalte ich keine Entschädigung.