„Der Abschlussbericht der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge wurde von ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. Fischer-Heidlberger im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport vorgestellt“, informiert der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch, „noch im ersten Vierteljahr wurden die rund 20.000 Bescheide verschickt, der Fonds war mit 50 Mio. Euro ausgestattet.“ Das politische Ziel dazu wurde im Koalitionsvertrag „Für ein bürgernahes Bayern – menschlich, nachhaltig, modern“ vom 5. November 2018 (Seite 12) festgeschrieben und ist jetzt umgesetzt.
Etwa 20.000 Anträge im rechtlichen Sinn wurden bearbeitet, 23% davon betrafen den Regierungsbezirk Oberbayern. Von den gestellten Anträgen waren 536 Grundstücke im Landkreis Fürstenfeldbruck betroffen. Bei 55% der gestellten knapp 20.000 Anträge lagen die Zulässigkeitsvoraussetzungen vor, sodass sie bei der Verteilung des Härtefallfonds berücksichtigt werden konnten.
Mit Art. 19a Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes hatte der Freistaat Bayern einen Härtefallfonds in Höhe von einmalig 50 Mio. Euro eingerichtet. Dieser dient nach Art. 19a Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes dem anteiligen Ausgleich besonderer Härten durch Straßenausbaubeiträge, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden. „Hierbei handelt es sich nach Art. 19a Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes um eine freiwillige Leistung des Freistaates, auf die kein Rechtsanspruch besteht“, betont der CSU-Politiker Benjamin Miskowitsch, „so etwas ist nur möglich, weil wir in Bayern unsere haushaltspolitischen Hausaugaben gemacht haben und seit 2006 einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben.
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