Wahl des Staatsoberhaupts
„Es war mir heute wirklich eine große Ehre, dass ich unser Staatsoberhaupt mitwählen durfte“, berichtet der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch von seiner Teilnahme an der Bundesversammlung, „ich wünsche dem wiedergewählten Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier alles Gute für seine zweite Amtszeit.“ Die CSU-Landtagsfraktion hatte Miskowitsch zur Teilnahme nominiert. Beeindruckt zeigt sich Miskowitsch von der Organisation der Bundesversammlung: „Alles lief völlig reibungslos.“ Insgesamt waren es diesmal 1.472 Delegierte aus allen Teilen Deutschlands. Steinmeier erhielt 1.045 Stimmen.
Nach Art. 54 (3) besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Damit wird dem strikten Primat der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie in Deutschland entsprochen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Somit ist es die letzte Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier. „In fünf Jahren würde ich mir dann wünschen, dass eine Frau auf Steinmeier folgt“, so Miskowitsch.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten im Überblick:
- Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
- Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen
- Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister
- die Auflösung des Bundestages
- die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen
- die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
- das Begnadigungsrecht für den Bund
- das Ordensrecht des Bundes
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.