Hilfsprogramme für kulturelle Spielstätten und Laienmusikvereine
Ab heute gibt es zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur in Bayern. Kulturelle Spielstätten und Laienmusikvereine können jetzt Unterstützung erhalten. Der Freistaat stellt dazu 30 Millionen Euro für Spielstätten und zehn Millionen Euro für Laienmusikvereine bereit, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern. Das hat der Ministerrat am 26. Mai 2020 beschlossen. Die beiden Hilfsprogramme gehören zum bayerischen Kultur-Rettungsschirm, der rund 210 Millionen Euro umfasst. „Die Bayerische Staatsregierung zeigt damit, wie wichtig ihr Kunst und Kultur sind“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch, „gerade Musik und Theater schaffen Lebensfreude und prägen wie alle Kunstsparten den unverwechselbaren Charakter des Freistaats.“
Kulturelle Spielstätten
Kleinen und mittleren Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett soll das Stabilisierungsprogramm durch die Krise helfen. Die Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die nicht öffentlich getragen oder institutionell gefördert werden, sind dann antragsberechtigt, wenn sie zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und letztes Jahr durchschnittlich zwei Veranstaltungen im Monat angeboten haben. Wer für die 2. Jahreshälfte 2020 einen Liquiditätsengpass darlegen kann, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 300.000 Euro beantragen. Das Programm läuft bis zum Jahresende und kann bis Ende Oktober im Internet unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden. „Damit haben auch kleinere Bühnen eine Perspektive“, so Miskowitsch, „das ist ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Bayern.“
Laienmusik
Dieses Programm ist für alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 bayerischen Dachverbände der Laienmusik sind. Je Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit, für jedes weitere Ensemble eines Vereins gibt es noch einmal 500 Euro zusätzlich. „Das soll den Laienmusikern helfen, ihre Aktivitäten und wiederaufzunehmen und fortzuführen“, erklärt der CSU-Landtagsabgeordnete. Neben den Kosten für musikalische Aktivitäten können auch Aufwendungen für Schutz- und Hygienekonzepte geltend gemacht werden. Förderanträge können bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband eingereicht werden. Informationen dazu sind auf der Homepage des Bayerische Musikrats unter www.bayerischer-musikrat.de zu finden. „Die vielen Musikgruppen im Landkreis Fürstenfeldbruck sind ein wichtiger Kulturträger“, sagt Miskowitsch, „sie machen auch eine hervorragende Jugendarbeit und erfreuen Menschen aller Altersgruppen.“
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.