Leitfaden Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern
„Wichtige Orientierungshilfe für die Kommunen“
Das Bayerische Justizministerium hat jetzt den „Leitfaden Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern vorgelegt. Die 56-seitige Broschüre im DIN-A 4 Format enthält u.a. einen ausführlichen Abschnitt mit „Praxishinweise für die Kommunen und ihre Entscheidungsträger“ und einen „Rechtswissenschaftlichen Teil“. An dem Heft hat der renommierte Fachanwalt Dr. Georg Krafft mitgearbeitet, auch die Wasserwacht Bayern und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft. Die Mittel für die Erstellung hat der Bayerische Landtag bereitgestellt. „Der Leitfaden ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Kommunen“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch.
Das sogenannte „Bojen“-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2017 hatte viele Kommunen hinsichtlich der Haftungsfrage bei Badegewässern stark verunsichert. Vorsorglich wurden Badegewässer gesperrt, Stege zurück gebaut und Badeinseln entfernt. „Der neue Leitfaden hilft den Kommunen jetzt, offene Fragen zu klären und räumt letzte Zweifel aus“, betont Miskowitsch, der selbst bei der BRK-Wasserwacht in Mammendorf aktiv ist.
Der CSU-Politiker hatte die Verunsicherung bei den Städten und Kommunen durch das BGH-Urteil bald erkannt und deshalb im Juli 2019 im Bayerischen Landtag zu einem hochkarätig besetzten Fachgespräch eingeladen. „Letztlich ist der Leitfaden jetzt das Ergebnis davon“, so Miskowitsch, „damit steht nächstes Jahr einer unbeschwerten Badesaison nichts mehr im Wege.“
Der „Leitfaden Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern“ kann kostenlos im Internet unter www.bestellen.bayen.de als PDF heruntergeladen oder bestellt werden.
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Leitfaden Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern als PDF