Staatliches Hilfsprogramm für Vereine 

„Vereine sind identitätsstiftend“

Auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie lässt die Bayerische Staatsregierung die Vereine nicht alleine und hilft mit einem Hilfsprogramm, von dem u.a. auch die Faschingsvereine profitieren. „Die Vereine in Bayern leisten wertvolle Jugendarbeit, pflegen Tradition und Brauchtum, sie bringen Jung und Alt zusammen, sind wichtig für die Integration. Vereine sind identitätsstiftend, sie halten die Gesellschaft zusammen und stehen für Lebensfreude“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. 

Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinslebens benötigt werden. „Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und der Faschingsvereine will die Staatsregierung sicherstellen, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch künftig gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben“, so der CSU-Politiker. 

Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 

1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2 000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum 

(1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und der Faschingsvereine in voller Höhe angerechnet. 

Anträge auf Unterstützung können per E-Mail über 

hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de 

beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Dem Antrag sind zum Nachweis des Einnahmeausfalls geeignete Unterlagen und Belege beizufügen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter folgenden Link abrufbar: 

https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/ 

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

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Kulturstaat Bayern

Hilfsprogramme für kulturelle Spielstätten und Laienmusikvereine

Ab heute gibt es zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur in Bayern. Kulturelle Spielstätten und Laienmusikvereine können jetzt Unterstützung erhalten. Der Freistaat stellt dazu 30 Millionen Euro für Spielstätten und zehn Millionen Euro für Laienmusikvereine bereit, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern. Das hat der Ministerrat am 26. Mai 2020 beschlossen. Die beiden Hilfsprogramme gehören zum bayerischen Kultur-Rettungsschirm, der rund 210 Millionen Euro umfasst. „Die Bayerische Staatsregierung zeigt damit, wie wichtig ihr Kunst und Kultur sind“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch, „gerade Musik und Theater schaffen Lebensfreude und prägen wie alle Kunstsparten den unverwechselbaren Charakter des Freistaats.“

Kulturelle Spielstätten

Kleinen und mittleren Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett soll das Stabilisierungsprogramm durch die Krise helfen. Die Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die nicht öffentlich getragen oder institutionell gefördert werden, sind dann antragsberechtigt, wenn sie zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und letztes Jahr durchschnittlich zwei Veranstaltungen im Monat angeboten haben. Wer für die 2. Jahreshälfte 2020 einen Liquiditätsengpass darlegen kann, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 300.000 Euro beantragen. Das Programm läuft bis zum Jahresende und kann bis Ende Oktober im Internet unter www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden. „Damit haben auch kleinere Bühnen eine Perspektive“, so Miskowitsch, „das ist ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Bayern.“

Laienmusik

Dieses Programm ist für alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 bayerischen Dachverbände der Laienmusik sind. Je Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit, für jedes weitere Ensemble eines Vereins gibt es noch einmal 500 Euro zusätzlich. „Das soll den Laienmusikern helfen, ihre Aktivitäten und wiederaufzunehmen und fortzuführen“, erklärt der CSU-Landtagsabgeordnete. Neben den Kosten für musikalische Aktivitäten können auch Aufwendungen für Schutz- und Hygienekonzepte geltend gemacht werden. Förderanträge können bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband eingereicht werden. Informationen dazu sind auf der Homepage des Bayerische Musikrats unter www.bayerischer-musikrat.de zu finden. „Die vielen Musikgruppen im Landkreis Fürstenfeldbruck sind ein wichtiger Kulturträger“, sagt Miskowitsch, „sie machen auch eine hervorragende Jugendarbeit und erfreuen Menschen aller Altersgruppen.“

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

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