Staatliches Hilfsprogramm für Vereine
„Vereine sind identitätsstiftend“
Auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie lässt die Bayerische Staatsregierung die Vereine nicht alleine und hilft mit einem Hilfsprogramm, von dem u.a. auch die Faschingsvereine profitieren. „Die Vereine in Bayern leisten wertvolle Jugendarbeit, pflegen Tradition und Brauchtum, sie bringen Jung und Alt zusammen, sind wichtig für die Integration. Vereine sind identitätsstiftend, sie halten die Gesellschaft zusammen und stehen für Lebensfreude“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch.
Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinslebens benötigt werden. „Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und der Faschingsvereine will die Staatsregierung sicherstellen, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch künftig gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben“, so der CSU-Politiker.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom
1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2 000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum
(1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und der Faschingsvereine in voller Höhe angerechnet.
Anträge auf Unterstützung können per E-Mail über
hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de
beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Dem Antrag sind zum Nachweis des Einnahmeausfalls geeignete Unterlagen und Belege beizufügen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter folgenden Link abrufbar:
https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.