Probenbetrieb kann wieder aufgenommen werden
Der Ministerrat hat am 26. Mai beschlossen, ab dem 15. Juni unter Auflagen eine eng begrenzte Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und übrigen kulturellen Veranstaltungsbetriebs zuzulassen. Um sich darauf vorbereiten zu können, dürfen Laienmusikgruppen ab dem 8. Juni ihren Probenbetrieb unter bestimmten Vorgaben wieder aufnehmen.
„Wieder ein weiterer Schritt zur Normalität“, so bewertet der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch die geplanten Lockerungen der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
„Gerade für unsere vielen Blasmusikgruppen kann nun in Gruppen von höchstens zehn Personen, einschließlich der musikalischen Leitung, der Probenbetrieb wieder starten“, freut sich der CSU-Landtagsabgeordnete, „mir ist bewusst, dass es immer noch Einschränkungen gibt, aber zumindest der Anfang ist gemacht.“ Im Grunde gelten beim Proben die normalen Hygiene- und Abstandsregeln. Bei Blasinstrumenten darf allerdings kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. Und nach Möglichkeit sollte das Üben im Freien stattfinden.
„Ich bewundere die Leistungen der Musikgruppen im Landkreis Fürstenfeldbruck sehr, sie sind einer der Hauptkulturträger und machen eine sehr gute Jugendarbeit“, so Miskowitsch, der sechs Jahre Mitglied im Volksfestausschuss der Gemeinde Mammendorf war und dort Mitglied im Theaterverein ist, „deshalb hoffe ich, dass bald wieder ein Probebetrieb und Konzerte ohne Auflagen möglich sind.“
Diese neuen Regelungen gelten leider nicht für Chöre oder Gesangsgruppen, die Infektionsgefahr bei lautem Gesang gilt als zu hoch.
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.