Initiative für kleine Photovoltaikanlagen und Güllekleinanlagen
Am 23. September hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die sogenannte EEG-Novelle 2021, verabschiedet. Der Gesetzesentwurf enthält derzeit noch Regelungen, die dazu führen können, dass kleine, noch funktionstüchtige Photovoltaikanlagen abgebaut werden und der Neubau von Güllekleinanlagen stagniert.
Mit einem Dringlichkeitsantrag zur heutigen Plenarsitzung setzt sich die CSU-Landtagsfraktion dafür ein, dass kleine Solar- und Gülleanlagen bei der Gesetzesänderung bessergestellt werden und so rentabel weiterbetrieben werden können. Konkret sollen PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt zur Eigenversorgung gänzlich von der EEG-Umlage befreit werden, der Einbau von neuen Messsystemen soll erst ab 14 kW verpflichtend sein. Zudem sollen Hofbiogasanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin gefördert werden. Neue Güllekleinanlagen unter 75 kW sollen mit einer erhöhten Vergütung gefördert werden, um Neuinvestitionen voranzutreiben.
Berichterstatter im heutigen Plenum zu dem Dringlichkeitsantrag ist der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch, selbst Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags.
„Im Zuge der Länderanhörung hat die Bayerische Staatsregierung bereits einige Verbesserungen der EEG-Novelle für den Freistaat erreicht, wie z.B. bei der Biomassenutzung, den PV-Anlagen oder beim Wegfall der Bürgerstromtarife“, erklärt Miskowitsch, „wir wollen aber, dass noch mehr Bayerische Forderungen in das Gesetz einfließen. Unser Antrag zielt konkret darauf ab, die ausgeförderten Anlagen zu erhalten. Wer damals Pionier mit einer PV-Anlage war, darf heute nicht bestraft werden.“ Es könne nicht sein, dass ausgeförderte Anlagen nur deshalb abgeschaltet werden, weil sein Besitzer mit der Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms überfordert ist oder er mit der Pflicht zu teuren Messsystem übermäßig belastet wird.
„Auch die Vergärung von Gülle zu Biogas muss erhöht werden. Die Weiternutzung von bestehenden Anlagen müssen wir unbedingt sichern“, erläutert Miskowitsch, „erst ein Viertel der Abfälle aus der Landwirtschaft wird hierzulande verwertet. Schon jetzt sparen wir damit durch die Vermeidung von Methanemissionen jährlich über zwei Millionen Tonnen CO2 ein. Hier steckt also noch viel Potential drin. Hofbiogasanlagen nutzen also der Umwelt, sind für unsere Bauern eine zusätzliche Einkommensquelle und sind gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag zur dezentralen Energieversorgung.“
Über den Dringlichkeitsantrag mit den Forderungen aus Bayern wird heute im Plenum entschieden.
Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.