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Staatliche Förderung Kommunaler Hochbaumaßnahmen 2022

Über 6,5 Millionen Euro für Kitas, Schulsportanlagen und Schulen

„Der Freistaat ist und bleibt starker und verlässlicher Partner seiner Städte und Gemeinden. Beim Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen investieren wir auch dieses Jahr kräftig. Denn Kinder sind unsere Zukunft“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost (118) Benjamin Miskowitsch. „Im Jahr 2022 fließen insgesamt 6.579.484 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in meinen Stimmkreis. Gefördert werden durch diese Mittel Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen.“ Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

 

Gemeinde Maßnahme Betrag in Euro
Gemeinde Alling Erweiterung der Kindertageseinrichtung 47.000
Gemeinde Eichenau Erweiterung der Grund- und Mittelschule 16.000
Landkreis FFB Erweiterung der Realschule Unterpfaffenhofen in Germering 335.000
Landkreis FFB Umbau des Carl-Spitzweg-Gymnasiums in Germering mit Sanierung der Sporthalle 320.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für die Realschule Maisach u. die Mittelschule Maisach 559.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für das Gymnasium Puchheim 800.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für die Realschule Puchheim 554.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung, Emmy-Noether-Straße 51.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus 63.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung, Untere Bahnhofstraße 221.000
Stadt Germering Erweiterung und Umbau der Kerschensteinerschule mit Neubau einer Sporthalle und Freisportanlagen 814.000
Stadt Germering Erweiterung und Umbau der Theresen-Grundschule 180.000
Stadt Germering Erwerb und Umbau von Räumlichkeiten für eine Kindertageseinrichtung, Landsberger Straße 309.000
Stadt Germering Neubau von zwei Sporthallen für die Theresen-Grundschule und die Mittelschule Wittelsbacherstraße 90.000
Gemeinde Gröbenzell Umbau und Erweiterung der Ährenfeld-Grundschule 173.000
Gemeinde Maisach Anmietung von Containern bis zur Fertigstellung des Kinderhauses Gernlinden 9.600
Gemeinde Maisach Anmietung von Containern bis zur Fertigstellung einer neuen Kinderkrippe, Lusstraße 14.884
Gemeinde Mammendorf Neubau eines Kinderhauses in Mammendorf Süd 352.000
Stadt Olching Umbau und Erweiterung der Grundschule Graßlfing 1.602.000
Stadt Olching Umbau des Pausenhofs der Grundschule Olching 37.000
Stadt Olching Umbau des Pausenhofs der Grundschule Esting 32.000
Summe 6.579.484

 

„Im kommunalen Finanzausgleich hat die Förderung des kommunalen Hochbaus einen sehr hohen Stellenwert. Der Haushaltsansatz 2022 liegt mit
650 Millionen Euro deshalb wieder auf dem Rekordniveau des Vorjahres“, so der CSU-Politiker, „denn die Kommunen haben einen anhaltend hohen Investitionsbedarf.“ Rechtsgrundlage ist Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG); damit fördert der Freistaat kommunale Hochbaumaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen.

„Das alles sind wieder enorme Leistungen des Freistaates Bayern. Diese Fördermittel sind ein wichtiges Fundament der kommunal- und familienfreundlichen Politik der Bayerischen Staatsregierung.“, erklärt Benjamin Miskowitsch.

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer

Bayern steht zu seinen Kommunen

Fünf Kommunen im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021zusammen über 1,33 Mio. Euro. „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch.
Die Beträge für die Städte und Gemeinden im Einzelnen (in Euro):

Althegnenberg             37.913

Hattenhofen                2.577

Mittelstetten               65.669

Oberschweinbach       10.755

Puchheim                    1.215.347

Summe:                       1.332.261

Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuer-Kompensation 2021 zur Verfügung. „Bayern bleibt verlässlicher Partner und starke Stütze seiner Kommunen. Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, so der CSU-Politiker Miskowitsch.

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL, hat die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen heute bekanntgegeben.

Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen.

„Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, erläutert Miskowitsch.

Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Für die endgültige Abrechnung wurde nun das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen.

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Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags

Diesjähriges Motto: „Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur“

„Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2022 hat begonnen“, freut sich der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch, „auch in diesem Jahr würdigt die bayerische Volksvertretung mit der Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat.“ Das Leitthema lautet diesmal „Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur“

Die Auslobung richtet sich an ehrenamtliche Initiativen, die Menschen in Bayern durch Musik, Theater, Tanz oder bildende Künste zusammenbringen und damit einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Mai 2022.

Ehrenamtliche Kunst- und Kulturinitiativen prägen das kulturelle Leben in Bayern entscheidend mit. „Gerade unser Landkreis Fürstenfeldbruck hat hier sehr viel zu bieten“, so Miskowitsch, „deshalb würde ich mich über Bewerbungen aus meinem Heimatlandkreis sehr freuen. Ich drücke schon jetzt beide Daumen!“

Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie haben viele kulturliebenden Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten gefunden, um ihre Initiativen digital, neu oder auch einfach wieder stattfinden zu lassen. Der diesjährige Bürgerpreis möchte dieses Engagement von ehrenamtlich getragenen Initiativen und Projekten belohnen, die Menschen über Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst zusammenbringen und dadurch einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Im Fokus der Auszeichnung soll dabei weniger die – schwer vergleichbare – künstlerische Qualität von Projekten stehen. Entscheidend ist der Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Petra Thielen, Bayerischer Landtag, Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2685 oder buergerpreis-bayern2022@bayern.landtag.de.

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Immaterielles Kulturerbe Bayern – Willibaldsritt Jesenwang jetzt im bundesweiten Verzeichnis

Bereits seit letztem Jahr steht der Willibaldsritt in Jesenwang im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. „Jetzt ist er auch im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgeführt“, freut sich der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch über die Entscheidung der Kulturministerkonferenz. Von den 131 Einträgen im Bundesverzeichnis sind 33 Bayerisch. „Das belegt einmal mehr die Bedeutung Bayerns als einzigarten Kulturstaat und sein Alleinstellungsmerkmal im Bund“, so der CSU-Politiker. „Bayern ist nicht nur ein Staat, sondern ein Lebensgefühl, das sich vor allem in seiner reichen Kultur ausdrückt.“

Eine Wallfahrt mit Pferdesegnung ist im oberbayerischen Jesenwang seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar, der Willibaldsritt ist seit dem frühen 18. Jahr-hundert belegt. Der Willibaldsritt unterscheidet sich von anderen Pferdewallfahrten dadurch, dass die zwei- bis dreihundert Reiter durch die spätmittelalterliche Wallfahrtskirche St. Willibald reiten und die Wagengespanne die Kirche umrunden. „Der Ritt ist auch ein großes Fest, das viele Menschen aus der ganzen Region anzieht“, so Miskowitsch. „Mein Dank gilt den Organisatoren und all den fleißigen Händen, die den Willibaldritt alljährlich ausrichten. Ich hoffe sehr, dass die pandemische Lage die Veranstaltung heuer wieder zulässt.“

In einem mehrstufigen Verfahren wird die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Deutschland kommt damit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes nach. Ziel ist es, damit die weltweite Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

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Gespräch mit zwei Powerfrauen

Die Gastronomie und die Fitnessstudios waren von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen. Der Landtags-abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch nahm das zum Anlass, um sich mit Paula Maria Reisek vom Wirtshaus Gröbenzell und Cristina Rottmann vom Vitaparc in Gröbenzell auszutauschen. „Zwei Frauen aus unterschiedlichen Branchen, die aber während Corona fast vor den gleichen Herausforderungen standen“, bemerkt Miskowitsch, „und sowohl das Wirtshaus als auch der Vitaparc sind in Gröbenzell bekannte und anerkannte Institutionen.“

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen Probleme in den beiden Branchen. „Insbesondere in der Gastronomie bereitet der Personalmangel zunehmend Sorgen“, berichtet Miskowitsch über den angeregten Austausch mit den beiden Damen. Hier müsse die Politik in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden versuchen, gegenzusteuern. „Die seit gestern gültigen Lockerungen für Fitnessstudios sind richtig und sehr hilfreich für die Branche“, erklärt Miskowitsch. Für den Zutritt zu Fitnessstudios gilt jetzt die 3G-Regel. Damit können auch Ungeimpfte mit negativem Test erstmals seit Monaten wieder im Studio trainieren. Und bei Geimpften und Genesenen fällt die Corona-Testpflicht weg.

„Danke für Eure Erfahrungsberichte und den Optimismus, den ihr ausstrahlt“, bedankte sich Benjamin Miskowitsch bei den beiden „Powerfrauen“ für das intensive Gespräch und wünschte alles Gute.

Bildunterschrift: Von links – Paula Maria Reisek vom Wirtshaus Gröbenzell, Benjamin Miskowitsch, die Chefin des Vitaparc in Gröbenzell Cristina Rottmann

 

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Heutige Bundesversammlung

Wahl des Staatsoberhaupts

„Es war mir heute wirklich eine große Ehre, dass ich unser Staatsoberhaupt mitwählen durfte“, berichtet der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch von seiner Teilnahme an der Bundesversammlung, „ich wünsche dem wiedergewählten Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier alles Gute für seine zweite Amtszeit.“ Die CSU-Landtagsfraktion hatte Miskowitsch zur Teilnahme nominiert. Beeindruckt zeigt sich Miskowitsch von der Organisation der Bundesversammlung: „Alles lief völlig reibungslos.“ Insgesamt waren es diesmal 1.472 Delegierte aus allen Teilen Deutschlands. Steinmeier erhielt 1.045 Stimmen.

Nach Art. 54 (3) besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Damit wird dem strikten Primat der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie in Deutschland entsprochen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Somit ist es die letzte Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier. „In fünf Jahren würde ich mir dann wünschen, dass eine Frau auf Steinmeier folgt“, so Miskowitsch.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten im Überblick:

  • Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
  • Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen
  • Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister
  • die Auflösung des Bundestages
  • die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen
  • die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
  • das Begnadigungsrecht für den Bund
  • das Ordensrecht des Bundes

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Initiativen der Regierungsfraktionen zum Haushalt 2022

Geld für den Katastrophenschutz, die Feuerwehr-Erlebniswelt und digitale Bildungsmedien

Die CSU-Fraktion hat heute mit ihrem Koalitionspartner im Bayerischen Landtag die gemeinsamen Fraktionsinitiativen für den Haushalt 2022 vorgestellt. Auf insgesamt 45 Millionen Euro beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahmen und geförderten Projekte.

Dass dabei auch wichtige Projekte für den Katastrophenschutz und das Feuerwehrwesen gefördert werden sollen, begrüßt der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. So sollen die 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz und die örtlichen Einsatzleitungen mit modernen Satellitenkommunikationsmitteln ausgestattet werden. Dafür stehen 1 Million Euro bereit. „Bei Starkregenereignissen wie im letzten Jahr kann die Infrastruktur großflächig zerstört werden, dann kommt es zu Stromausfällen und zum Ausfall der Festnetz- und Mobilfunkversorgung sowie der Digitalfunkversorgung“, erklärt Miskowitsch, selbst bei BRK und Freiwilliger Feuerwehr aktiv.

Die durch Corona schwer gebeutelte Feuerwehr-Erlebniswelt in Augsburg wird ebenfalls mit 170.000 Euro unterstützt. Die Erlebniswelt ist Bayerns Leuchtturmprojekt für präventiven Brandschutz und erlebbares Feuerwehrwesen werden. „Auf über 3.000qm geht’s dort um Brennen und Feuer, um Löschen und Vorbeugen“, so Miskowitsch, „es gibt Aktionen, Vorführungen und wertvolle Tipps zum Brandschutz. Und natürlich, was man tut, wenn’s tatsächlich einmal brennt.“ Die Feuerwehr-Erlebniswelt ist eine deutschlandweit einzigartige Einrichtung, um Feuer, Feuerwehr und Brandschutz aktiv zu erleben – zum Sehen und Anfassen.

Und ein halbe Million Euro gibt es für die verstärkte Erprobung und Einführung digitaler Bildungsmedien. „Dazu ist eine angemessene Qualitätssicherung und wissenschaftliche Begleitung notwendig“, so der CSU-Landtagsabgeordnete. Der Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“, der im Schuljahr 2022/23 durchgeführt wird, bietet die Möglichkeit das Lernen mit digitalen Bildungsmedien genau zu untersuchen und verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen.

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Beschleunigter Ausbau der S4: Staffler und Miskowitsch schreiben an Bundesverkehrsminister Wissing

Die CSU-Politiker weisen auf Wichtigkeit des Projekts hin

Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Dachau-Fürstenfeldbruck Katrin Staffler und der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch machen beim Ausbau der S4-West Druck: In einem Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) fordern sie dessen Unterstützung für einen viergleisigen Ausbau der S4-West Pasing-Eichenau. Für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes ist nach dem Grundgesetz (Art. 87) der Bund zuständig.

„Der noch zweigleisige West-Ast der S4 ist einer der am meisten frequentierten Abschnitte im Münchner S-Bahn-System. Seit Jahren plagen Zugausfälle, überfüllte Züge und Verspätungen die Fahrgäste“, heißt es in dem Schreiben an Wissing. Und weiter: „Für ein drittes Gleis sind die Planungen weit fortgeschritten und seine Inbetriebnahme ist spätestens für 2030 geplant.“ Staffler und Miskowitsch führen aus, dass trotz der Verkehrsprognose einer Machbarkeitsstudie von 2021, nach der drei Gleise ausreichend sind, die Bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer entschieden hat, dass die Aufwärtskompatibilität auf vier Gleise auf dem Streckenabschnitt der S4-West sichergestellt wird. „Konkret bedeutet das, dass das dritte Gleis gebaut und das vierte Gleis mitgedacht wird“, erklären die beiden CSU-Politiker in ihrem Brief, „beim Bau des dritten Gleises, beim barrierefreien Ausbau einzelner Bahnhöfe oder weiterer Baumaßnahmen entlang der Strecke wird also gewährleistet sein, dass die mögliche Trasse für ein viertes Gleis keinesfalls verbaut wird.“

Ihre Forderung nach einem raschen Ausbau der S4 stützen Staffler und Miskowitsch auch auf neue Wachstumsprognosen für München und Oberbayern: Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamtes für Statistik prognostiziert bis 2040 allein im Landkreis Fürstenfeldbruck ein Wachstum von 5,3% (von 218.700 auf 230.300 Menschen), für den Regierungsbezirk Oberbayern von 6,9% (von 4.719.700 auf 5.047.200 Menschen).

„Im August 2021 wurde der viergleisige Ausbau der Strecke S4 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Von daher bitten wir Sie um dringende Unterstützung“, schreiben Staffler und Miskowitsch an den Bundesverkehrsminister. „Der Ausbau der S4-West duldet keinen Aufschub mehr. Es ist uns wichtig, dass auch die neue Bundesregierung die Dringlichkeit des Ausbaus in unserer Region sieht. Der Ball liegt jetzt beim Bund“, so Staffler und Miskowitsch abschließend.

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Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen 2021

„Bayern starker Partner seiner Kommunen“

Nach der Gewerbesteuerkompensation durch Bund und Land im ersten Pandemiejahr 2020 verzeichnen viele Gemeinden auch noch im Jahr 2021 erhebliche Gewerbesteuerausfälle. Der Bund wird der Forderung, auch für 2021 einen Beitrag zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen zu leisten, nicht nachkommen. Unabhängig vom Bund gewährt der Freistaat seinen Gemeinden für 2021 einen pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von bis zu 330 Millionen Euro. „Das zeigt einmal mehr, dass Bayern starker Partner seiner Kommunen ist“, so der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, Benjamin Miskowitsch, „wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für stabile Finanzen in den Städten und Gemeinden. Wir erhalten damit ihre Investitionskraft und helfen, die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu sichern.“

Noch heuer werden die Kommunen Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro erhalten. Auch einige Städte und Gemeinden im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost profitieren davon (Beträge in Euro):

Althegnenberg             15.631

Gröbenzell                  103.803

Hattenhofen                4.043

Mittelstetten               29.210

Olching                       82.793

Puchheim                    830.264

Summe:                       1.065.744

Endgültig kalkuliert werden die Zuweisungen dann im kommenden Jahr auf Basis der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in 2021.

„Das sind wiederum großartige Leistungen des Freistaats, vom seit 2006 ausgeglichene Staatshaushalt profitieren mittlerweile alle. Die Bayerische Staatsregierung hält Wort und lässt seine Kommunen gerade in der Krise nicht allein“, so der CSU-Landtagsabgeordnete abschließend.

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Schlüsselzuweisungen 2022

„Stärkt die kommunale Selbstverwaltung“

„Der Landkreis Fürstenfeldbruck wird auch 2022 wieder von hohen Schlüsselzuweisungen des Freistaats Bayern profitieren. Im kommenden Jahr fließen über 71,7 Millionen Euro in unsere Region“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. Der Landkreis Fürstenfeldbruck wird mit über 38,8 Millionen Euro unterstützt, die Gemeinden erhalten zusammen über 32,8 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für 2021 erhielt der Landkreis Fürstenfeldbruck 34 Millionen Euro, seine Städte und Gemeinden 26,7 Millionen Euro. „Die Schlüsselzuweisungen sind der Kern des kommunalen Finanzausgleichs und wichtige Einnahmequelle der bayerischen Kommunen. Diese können die Zuweisungen frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden“, erklärt der CSU-Politiker, „der Freistaat Bayern achtet und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Die Schlüsselzuweisungen für die Städte und Gemeinden im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost sowie den Landkreis Fürstenfeldbruck im Einzelnen (in Euro):

Adelshofen                                                     356.316

Alling                                                               —

Althegnenberg                                               672.248

Egenhofen                                                      863.076

Eichenau                                                         2.288.020

Emmering                                                      1.010.884

Germering                                                      7.274.340

Gröbenzell                                                      1.840.904

Hattenhofen                                                   345.000

Jesenwang                                                      297.504

Landsberied                                                    111.192

Maisach                                                           —

Mammendorf                                                  —

Mittelstetten                                                   521.428

Oberschweinbach                                          405.036

Olching                                                            5.847.828

Puchheim                                                       —

Landkreis Fürstenfeldbruck                       38.872.064

Bayernweit steigen die Schlüsselzuweisungen für 2022 auf 4 Milliarden Euro. Letztes Jahr standen dafür rund 3,93 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel sind die wichtigste Einzelleistung aus dem kommunalen Finanzausgleich und sollen die unterschiedliche finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen abmildern. „Damit sind sie ein wesentlicher Beitrag für eine angemessene kommunale Finanzausstattung“, so der Landtagsabgeordnete. Mit insgesamt 10,5 Milliarden Euro und 245 Millionen Euro mehr als im Vorjahr erreicht 2022 der kommunale Finanzausgleich einen neuen Rekordwert. Einmalig dazu kommen Mittel für Investitionen in Höhe von 400 Millionen Euro.

Nach der Gewerbesteuerkompensation durch Bund und Land im ersten Pandemiejahr 2020 verzeichnen viele Gemeinden auch noch im Jahr 2021 erhebliche Gewerbesteuerausfälle. Der Bund hat die Forderung, auch für 2021 einen Beitrag zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen zu leisten, bisher nicht aufgegriffen. Unabhängig vom Bund gewährt der Freistaat seinen Gemeinden für 2021 einen pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von bis zu 330 Millionen Euro. Noch heuer werden den Gemeinden Abschlagszahlungen von 200 Millionen Euro überwiesen. Endgültig kalkuliert werden die Zuweisungen dann im kommenden Jahr auf Basis der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in 2021.

„Diese Zahlen belegen einmal mehr, dass der Freistaat Bayern ein starker und verlässlicher Partner seine Kommunen ist“, betont Miskowitsch, „das alles sind großartige Leistungen, von denen die Bevölkerung vor Ort direkt profitiert. Der seit 2006 ausgeglichene Staatshaushalt eröffnet uns immer neue Möglichkeiten.“

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

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