Bundesversammlung am 13. Februar 2022

„Eine große Ehre“

Der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch wird als ein Vertreter aus Bayern an der Bundesversammlung in Berlin am 13. Februar 2022 teilnehmen. Die CSU-Landtagsfraktion hat Miskowitsch dazu nominiert. Nach Art. 54 Grundgesetz wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. „Es ist mir eine große Ehre, dass ich an der Bundesversammlung teilnehmen darf und unser Staatsoberhaupt mitbestimmen darf“, erklärt Miskowitsch.

Nach Art. 54 (3) besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Der bisherige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bereits angekündigt, dass er für eine zweite Amtszeit zur Verfügung steht. Miskowitsch dazu: „Es wäre jetzt an der Zeit, dass auch einmal eine Frau an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland steht; bisher wurde das Amt des Bundespräsidenten immer nur von Männern besetzt. Ich bin gespannt, ob und wen Steinmeier als Gegenkandidat bekommt.“

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Download als PDF

Fast 75 Millionen Euro für den Landkreis FFB

Corona-Wirtschaftshilfen

In den Landkreis Fürstenfeldbruck sind fast 75 Millionen Euro an Corona-Wirtschaftshilfen geflossen. „Das sind großartige Leistungen des Freistaats Bayern und des Bundes und hat vielen Betrieben geholfen, die Corona-Krise zu überstehen“, so der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. Und: „Der seit 2006 ausgeglichene Staatshaushalt eröffnet uns in Bayern zunehmend Spielräume. Wir vererben Chancen, nicht Schulden an die junge Generation.“

Die größte Unterstützung erhielt das Gastgewerbe mit über 23 Millionen Euro (31%), gefolgt vom Sektor Kunst, Unterhaltung und Erholung mit über 14 Millionen Euro (19,2%). Damit erhielten diese beiden Wirtschaftszweige knapp über 50% der gesamten Corona-Wirtschaftshilfen für den Landkreis. Die Zahlen sind die Summen der Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus, Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie der November-, Dezember- und bayerischen Oktoberhilfe. „Auch aufgrund dieser Hilfen sind wir halbwegs gut durch die schwierige Zeit der Corona-Pandemie gekommen“, resümiert Miskowitsch.

Peter Kammerer, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, hat heute im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags diese Zahlen vorgestellt.

Eine ausführliche Statistik zu den Corona-Wirtschaftshilfen für den Landkreis Fürstenfeldbruck kann unter folgenden Link abgerufen werden:

Corona-Hilfen FFB

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Beitrag als PDF

 

 

 

 

 

 

Ausbau der Windkraft in Bayern

„Die 10-H-Regel ist nicht die einzige Hürde“

Der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch hat sich kürzlich mit einem Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder gewandt und Verbesserungsvorschläge zum Ausbau der Windkraft in Bayern gemacht. In seiner Heimatgemeinde Mammendorf steht das erste Windrad im Landkreis Fürstenfeldbruck. Als Gemeinderat hat der Landtagsabgeordnete das Projekt von Anfang an mitbegleitet.

10-H-Regel

„Die 10-H-Regel ist nicht die einzige Hürde beim Ausbau der Windkraft“, schreibt Miskowitsch an Söder, „ihre verhindernde Wirkung darf man aber keinesfalls unterschätzen.“ Viele Kommunen würden auf Windräder verzichten, weil sie dazu Baurecht schaffen müssten. Allerdings enthalte die 10-H-Regel eindeutige und klare Vorgaben. „Bei einer Überarbeitung von 10-H ist mir nach wie vor der Schutz der Bevölkerung und ihres Eigentums wichtig. Denn z.B. Wohneigentum ist ein Lebensziel und eine Existenzgrundlage“, betont Miskowitsch.

Bayerischer Windenergieerlass

Zudem seien die Formulierungen im Bayerischen Windenergieatlas zum Artenschutz zu unkonkret und nicht „gerichtsfest“, Naturschutzverbände und -vereine hätten damit über Verwaltungsgerichtsverfahren in den letzten Jahren zahlreiche Windparks in Bayern verhindert. „Die artenschutzrechtliche Prüfung für ein neues Windrad in Mammendorf würde um die 20.000 Euro kosten. Und dann ist fraglich, ob sie vor Gericht bestehen würde“, so Miskowitsch.

Zivile und militärische Luftfahrt

Die „Bodenrichtfeuer“ der zivilen Luftfahrt verhindern viele Windräder, so z.B. bei Bergkirchen im Landkreis Dachau. Das Luftfahrtbundesamt in Köln erlaubt dort im Umkreis von drei bis fünf Kilometer keine Windräder. „Dadurch werden bundesweit hunderte von Anlagen verhindert“, kritisiert der CSU-Politiker in seinem Schreiben. Bei der militärischen Luftfahrt war es bisher die Radarmindestflughöhe (englisch: MVA, Minimum Vectoring Altitude), die Windkraft verhindert hat. Für Mammendorf gelten z.B. 732 m über NN als Grenze, höher dürfte ein neues Windrad nicht gebaut werden. Der geplante Standort in Mammendorf hat 555 m über NN, damit dürfte die Anlage nur
177 m hoch werden, was weniger als das bestehende Windrad mit 185 m ist. Ertragreich sind Windräder aber erst in größeren Höhen, weshalb neue Anlagen rund 230 m hoch sind.

Vogelschutz

„Die Vögel haben bisher keine Probleme mit unseren Anlagen“, berichtet Miskowitsch dem Bayerischen Ministerpräsidenten, „dazu gibt es mittlerweile Kamerasysteme die bei Annäherung gefährdeter Vogelarten das Windrad „aus dem Wind nehmen“.“ Dazu darf endlich die erste Pilotanlage in Bayern gebaut werden.

Verwaltungsgerichte und Denkmalschutz

„Verwaltungsgerichte nehmen den Bayerischen Windenergieerlass seit zwei bis drei Jahren fast wörtlich und räumen ihm fast Gesetzesrang ein“, moniert Miskowitsch. Auch das konnten Naturschutzverbände und -vereine nutzen, um Windräder in Bayern zu verhindern. Zudem habe der Denkmalschutz oft überhöhte Ansprüche, damit kein Windrad ein Denkmal beeinträchtigen kann. Den Verwaltungsgerichten reiche schon die Beeinträchtigung einer angeblichen Sichtbeziehung auf ein Denkmal, um die Baugenehmigung für ein Windrad zu verweigern.

Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung

„Natürlich gibt es noch viele unterschiedliche Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung gegen Windräder“, schreibt Miskowitsch in seinen Brief. „Die Bayerische Staatsregierung muss klarmachen, dass wir zu einer erfolgreichen Energiewende in Bayern unbedingt auch die Windkraft brauchen. Bürgerenergieanlagen könnten zu mehr Akzeptanz beitragen.“

Die Antwort aus der Staatskanzlei ließ nicht lange auf sich warten. In seinem Schreiben führt der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann z.B. aus, dass der Bayerische Windenergieerlass überarbeitet wird und die artenschutzrechtlichen Belange besonders berücksichtigt werden. Damit soll den momentanen Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis abgeholfen werden. Auch die Einschränkungen der Windkraft durch die zivile und militärische Luftfahrt sollen beseitigt werden. „Die Antwort aus der Staatskanzlei zeigt mir, dass die Bayerische Staatsregierung die Probleme beim Ausbau der Windkraft erkannt hat und dabei ist, sie zügig zu lösen“, erklärt Miskowitsch abschließend.

Miskowitsch ist bezüglich des Ausbaus der Windkraft auch im engen und guten Austausch mit seinem Gemeinderatskollegen Werner Zauser und dankt sehr herzlich für seine Expertise.

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Download als PDF

Benjamin_Miskowitsch_Pressefoto_3-scaled

Viergleisiger Ausbau der S4 West Pasing-Eichenau

Jetzt im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

Zur Entscheidung des Bundes den viergleisigen Ausbau der S4 West Pasing-Eichenau in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans mitaufzunehmen, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch:

„Die Aufnahme des viergleisigen Ausbaus der S4 West Pasing-Eichenau in den Vordringlichen Bedarf ist ein erster wichtiger Schritt und ein gutes Signal für die Region. Klar ist aber auch, dass noch Fragen offen sind. Diese muss der Bund zeitnah klären. Die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer hat mir mitgeteilt, dass man sich der Sache bereits angenommen hat und auf den Bund zugeht.“

Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Fürstenfeldbruck-Dachau Katrin Staffler sagt dazu:

„Ich begrüße die Aufnahme des viergleisigen Ausbaus der Strecke S4 in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Das kann der Durchbruch sein, für den wir so lange auf allen Ebenen gearbeitet haben. Die aktuellen Berechnungen unterfüttern die Notwendigkeit für einen viergleisigen Ausbau. Wenn hier Bund, Land, Kommunen und Bahn weiter Hand in Hand gehen, können wir als Region davon nur profitieren.“

Sowohl Benjamin Miskowitsch als auch Katrin Staffler haben sich in der Vergangenheit immer für ein viertes Gleis stark gemacht.

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Download als PDF

Benjamin_Miskowitsch_Pressefoto_2-scaled

Vereinspauschale des Freistaates

Wieder mehr Geld für Sport- und Schützenvereine

Im Haushaltsjahr 2021 betragen die Mittel für die sog. Vereinspauschale wieder rund 40 Millionen Euro. Damit sollen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise wieder schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Auf den Landkreis Fürstenfeldbruck entfallen im laufenden Jahr 751.626,64 Euro. Im Jahr 2020 war der Förderbetrag 715.784,96 Euro, was eine Erhöhung von 35.841,68 Euro ergibt. Für die erneute Aufstockung der Vereinspauschale hat sich die CSU-Landtagsfraktion stark gemacht.

Die beiden CSU-Abgeordneten für den Landkreis Fürstenfeldbruck Alex Dorow (Stimmkreis FFB-West) und Benjamin Miskowitsch (Stimmkreis FFB-Ost) freuen sich, dass die Mittel erneut erhöht wurden. „Das ist wieder eine starke Förderung des Breitensports“, erklärt Alex Dorow, „die Sport- und Schützenvereine gestalten das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Bayern mit.“ „Die Sport- und Schützenvereine machen eine sehr gute Nachwuchsarbeit und leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Integration“, erklärt Benjamin Miskowitsch.

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder, der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zehnfache gewichtet werden. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen. „Unser Dank gilt allen, die sich in den schweren Zeiten der Pandemie und auch sonst ehrenamtlich in den Vereinen engagieren“, betont Miskowitsch.

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Download als PDF

 

Benjamin_Miskowitsch_Pressefoto_4-scaled

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2021

Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Ortsentwicklung“

„Der Freistaat und der Bund steht fest an der Seite ihrer Kommunen“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. Dieses Jahr stehen rund 200 Millionen Euro für 486 Städte und Gemeinden im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms zur Verfügung, 2020 waren es191 Millionen. Damit sind die Bundes- und Landesmittel für die Städtebauförderung deutlich gestiegen und die Mittel kommen insbesondere dem ländlichen Raum zugute. „Wir unterstützen damit vor allem kleinere Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Ortszentren, der Förderung ihres gesellschaftlichen Zusammenhalts und helfen ihnen Brachflächen wieder zu beleben“, so Miskowitsch, „außerdem ist es ein Beitrag zur nachhaltigen und klimafreundlichen Ortsentwicklung.“

Mit dem Geld aus der Städtebauförderung unterstützen Bund und Land die Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung sowie Wiederbelebung ihrer Ortskerne und Quartiere. Förderschwerpunkte sind bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe-, oder Militärbrachen, Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums.

Der Regelfördersatz beträgt 60%. Bei interkommunaler Zusammenarbeit und im Bereich von Erhaltungssatzungen kann der Fördersatz 80% sein. „Und um einen Anreiz zum Flächensparen zu schaffen, erhöht der Freistaat den Fördersatz bei Gemeinden die Flächen schonen auf 80% – bei finanz- und strukturschwachen Kommunen sogar auf 90%“, erläutert Miskowitsch.

Auch Städte und Gemeinden im östlichen Landkreis Fürstenfeldbruck profitieren erfreulicherweise vom Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2021. Dorthin fließen heuer 1,272 Millionen Euro. Letztes Jahr waren es 710.000 Euro. Die Fördergelder haben sich damit spürbar erhöht. Die Maßnahmen im Einzelnen, die Summen in Euro:

„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“

  • Emmering Ortsmitte 462.000
  • Germering Innenstadt 90.000
  • Gröbenzell Ortszentrum 330.000

„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

  • Mammendorf Ortsmitte 210.000
  • Puchheim Planie 180.000

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

info@miskowitsch.de

Download als PDF