Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2022 – Auch der östliche Landkreis profitiert wieder

„Der Freistaat und der Bund stehen fest an der Seite ihrer Kommunen“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. Dieses Jahr stehen für ganz Bayern insgesamt 193,5 Millionen Euro für 434 Städte und Gemeinden im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms zur Verfügung. Damit sind die Bundes- und Landesmittel für die Städtebauförderung auf sehr hohem Niveau geblieben und die Gelder kommen vor allem dem ländlichen Raum zugute.

Das Programm untergliedert sich in die drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme „Sozialer Zusammenhalt“, „Lebendige Zentren“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. „Förderschwerpunkte in den drei Programmen sind die bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, der Erhalt und die Wiederbelebung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung. Aber auch Maßnahmen des Klimaschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur, wie z.B. Parks oder Wasserspielplätze, und des Wohnumfelds sowie des öffentlichen Raums gehören dazu“, erklärt Miskowitsch.

Auch Städte und Gemeinden im östlichen Landkreis Fürstenfeldbruck profitieren vom Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2022. Dorthin fließen heuer 330.000 Euro. Die Maßnahmen im Einzelnen, die Summen in Euro:

„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

  • Mammendorf Ortsmitte     30.000
  • Puchheim Planie                  30.000

„Lebendige Zentren“

  • Emmering Ortsmitte          30.000
  • Germering Innenstadt       210.000
  • Gröbenzell Ortszentrum    30.000

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Abschlussbericht der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge

„Der Abschlussbericht der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge wurde von ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. Fischer-Heidlberger im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport vorgestellt“, informiert der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch, „noch im ersten Vierteljahr wurden die rund 20.000 Bescheide verschickt, der Fonds war mit 50 Mio. Euro ausgestattet.“ Das politische Ziel dazu wurde im Koalitionsvertrag „Für ein bürgernahes Bayern – menschlich, nachhaltig, modern“ vom 5. November 2018 (Seite 12) festgeschrieben und ist jetzt umgesetzt.

Etwa 20.000 Anträge im rechtlichen Sinn wurden bearbeitet, 23% davon betrafen den Regierungsbezirk Oberbayern. Von den gestellten Anträgen waren 536 Grundstücke im Landkreis Fürstenfeldbruck betroffen. Bei 55% der gestellten knapp 20.000 Anträge lagen die Zulässigkeitsvoraussetzungen vor, sodass sie bei der Verteilung des Härtefallfonds berücksichtigt werden konnten.

Mit Art. 19a Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes hatte der Freistaat Bayern einen Härtefallfonds in Höhe von einmalig 50 Mio. Euro eingerichtet. Dieser dient nach Art. 19a Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes dem anteiligen Ausgleich besonderer Härten durch Straßenausbaubeiträge, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden. „Hierbei handelt es sich nach Art. 19a Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes um eine freiwillige Leistung des Freistaates, auf die kein Rechtsanspruch besteht“, betont der CSU-Politiker Benjamin Miskowitsch, „so etwas ist nur möglich, weil wir in Bayern unsere haushaltspolitischen Hausaugaben gemacht haben und seit 2006 einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben.

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Corona-Wirtschaftshilfen: Über 101 Millionen Euro für den Landkreis FFB

In den Landkreis Fürstenfeldbruck sind über 101 Millionen Euro an Corona-Wirtschaftshilfen geflossen (Stand 25. April 2022). „Das sind enorme Leistungen des Freistaats Bayern und des Bundes und hat vielen Unternehmen geholfen, die Corona-Krise zu durchzustehen“, so der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch. Und: „Der seit 2006 ausgeglichene Staatshaushalt eröffnet uns in Bayern zunehmend Spielräume. Wir vererben Chancen, nicht Schulden an die junge Generation.“

Die größte Unterstützung erhielt das Gastgewerbe mit über 30 Millionen Euro (30,2%), gefolgt vom Sektor Kunst, Unterhaltung und Erholung mit über 16 Millionen Euro (15,8%). Damit erhielten diese beiden Wirtschaftszweige 46% der gesamten Corona-Wirtschaftshilfen für den Landkreis. Die Zahlen sind die Summen der Überbrückungshilfen I bis IV, aller Neustarthilfen, der November- u. Dezemberhilfe sowie der bayerischen Oktober- und Härtefallhilfe. „Auch aufgrund dieser Hilfen sind wir verhältnismäßig gut durch die schwierige Zeit der Corona-Pandemie gekommen“, resümiert Miskowitsch.

Eine ausführliche Statistik zu den Corona-Wirtschaftshilfen für den Landkreis Fürstenfeldbruck kann unter folgenden Link abgerufen werden:

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/Wirtschaftshilfen/Landkreis-F%C3%BCrstenfeldbruck-2022.pdf

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Staatliche Förderung Kommunaler Hochbaumaßnahmen 2022

Über 6,5 Millionen Euro für Kitas, Schulsportanlagen und Schulen

„Der Freistaat ist und bleibt starker und verlässlicher Partner seiner Städte und Gemeinden. Beim Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen investieren wir auch dieses Jahr kräftig. Denn Kinder sind unsere Zukunft“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost (118) Benjamin Miskowitsch. „Im Jahr 2022 fließen insgesamt 6.579.484 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in meinen Stimmkreis. Gefördert werden durch diese Mittel Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen.“ Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

 

Gemeinde Maßnahme Betrag in Euro
Gemeinde Alling Erweiterung der Kindertageseinrichtung 47.000
Gemeinde Eichenau Erweiterung der Grund- und Mittelschule 16.000
Landkreis FFB Erweiterung der Realschule Unterpfaffenhofen in Germering 335.000
Landkreis FFB Umbau des Carl-Spitzweg-Gymnasiums in Germering mit Sanierung der Sporthalle 320.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für die Realschule Maisach u. die Mittelschule Maisach 559.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für das Gymnasium Puchheim 800.000
Landkreis FFB Neubau einer Sporthalle für die Realschule Puchheim 554.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung, Emmy-Noether-Straße 51.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus 63.000
Stadt Germering Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung, Untere Bahnhofstraße 221.000
Stadt Germering Erweiterung und Umbau der Kerschensteinerschule mit Neubau einer Sporthalle und Freisportanlagen 814.000
Stadt Germering Erweiterung und Umbau der Theresen-Grundschule 180.000
Stadt Germering Erwerb und Umbau von Räumlichkeiten für eine Kindertageseinrichtung, Landsberger Straße 309.000
Stadt Germering Neubau von zwei Sporthallen für die Theresen-Grundschule und die Mittelschule Wittelsbacherstraße 90.000
Gemeinde Gröbenzell Umbau und Erweiterung der Ährenfeld-Grundschule 173.000
Gemeinde Maisach Anmietung von Containern bis zur Fertigstellung des Kinderhauses Gernlinden 9.600
Gemeinde Maisach Anmietung von Containern bis zur Fertigstellung einer neuen Kinderkrippe, Lusstraße 14.884
Gemeinde Mammendorf Neubau eines Kinderhauses in Mammendorf Süd 352.000
Stadt Olching Umbau und Erweiterung der Grundschule Graßlfing 1.602.000
Stadt Olching Umbau des Pausenhofs der Grundschule Olching 37.000
Stadt Olching Umbau des Pausenhofs der Grundschule Esting 32.000
Summe 6.579.484

 

„Im kommunalen Finanzausgleich hat die Förderung des kommunalen Hochbaus einen sehr hohen Stellenwert. Der Haushaltsansatz 2022 liegt mit
650 Millionen Euro deshalb wieder auf dem Rekordniveau des Vorjahres“, so der CSU-Politiker, „denn die Kommunen haben einen anhaltend hohen Investitionsbedarf.“ Rechtsgrundlage ist Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG); damit fördert der Freistaat kommunale Hochbaumaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen.

„Das alles sind wieder enorme Leistungen des Freistaates Bayern. Diese Fördermittel sind ein wichtiges Fundament der kommunal- und familienfreundlichen Politik der Bayerischen Staatsregierung.“, erklärt Benjamin Miskowitsch.

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Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer

Bayern steht zu seinen Kommunen

Fünf Kommunen im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021zusammen über 1,33 Mio. Euro. „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, erklärt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch.
Die Beträge für die Städte und Gemeinden im Einzelnen (in Euro):

Althegnenberg             37.913

Hattenhofen                2.577

Mittelstetten               65.669

Oberschweinbach       10.755

Puchheim                    1.215.347

Summe:                       1.332.261

Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuer-Kompensation 2021 zur Verfügung. „Bayern bleibt verlässlicher Partner und starke Stütze seiner Kommunen. Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, so der CSU-Politiker Miskowitsch.

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL, hat die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen heute bekanntgegeben.

Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen.

„Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, erläutert Miskowitsch.

Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Für die endgültige Abrechnung wurde nun das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen.

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Blühpakt Bayern

Adelshofen und Eichenau
bei Starterkit-Kommunen

„Adelshofen und Eichenau wurden für das „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ im Rahmen des Blühpakts Bayern ausgewählt“, teilt der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch mit, „256 Bewerbungen sind dafür beim Bayerischen Umweltministerium eingegangen, 60 davon aus Oberbayern und haben sich damit um 5.000 Euro Starthilfe sowie eine Beratungsleistung beworben.“

„Mit dem Starterkit können die Gemeinden Adelshofen und Eichenau einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Artenvielfalt im Rahmen der Bayerischen Biodiversitätsstrategie leisten“, erklärt Miskowitsch. Dabei werden die Kommunen fachlich begleitet und unterstützt. Auf der neuen Netzwerk-Karte des Blühpakts Bayern unter dem Link https://www.bluehpakt.bayern.de/kommunen/netzwerk/karte.htm wird das Engagement veröffentlicht.

Für die Unterstützung der 100 ausgewählten Kommunen hinsichtlich der Entwicklung, Aufwertung und Neuanlage von Blüh- und Streuobstwiesen, Wildstaudenflächen, blühenden Straßenrändern und Hecken, Dach- und Fassadenbegrünung investiert das Bayerische Umweltministerium eine halbe Million Euro. Damit sollen neue Lebensräume für Insekten geschaffen und bewahrt werden. „Die Kommunen haben mit ihren vielen, diversen Flächen eine große Bedeutung, was Insektenschutz und Artenvielfalt angeht“, so der CSU-Politiker.

Informationen zum Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“, die Netzwerkkarte und vieles mehr sind im Internet unter https://www.bluehpakt.bayern.de/index.htm abrufbar.

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Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags

Diesjähriges Motto: „Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur“

„Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2022 hat begonnen“, freut sich der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch, „auch in diesem Jahr würdigt die bayerische Volksvertretung mit der Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat.“ Das Leitthema lautet diesmal „Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur“

Die Auslobung richtet sich an ehrenamtliche Initiativen, die Menschen in Bayern durch Musik, Theater, Tanz oder bildende Künste zusammenbringen und damit einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Mai 2022.

Ehrenamtliche Kunst- und Kulturinitiativen prägen das kulturelle Leben in Bayern entscheidend mit. „Gerade unser Landkreis Fürstenfeldbruck hat hier sehr viel zu bieten“, so Miskowitsch, „deshalb würde ich mich über Bewerbungen aus meinem Heimatlandkreis sehr freuen. Ich drücke schon jetzt beide Daumen!“

Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie haben viele kulturliebenden Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten gefunden, um ihre Initiativen digital, neu oder auch einfach wieder stattfinden zu lassen. Der diesjährige Bürgerpreis möchte dieses Engagement von ehrenamtlich getragenen Initiativen und Projekten belohnen, die Menschen über Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst zusammenbringen und dadurch einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Im Fokus der Auszeichnung soll dabei weniger die – schwer vergleichbare – künstlerische Qualität von Projekten stehen. Entscheidend ist der Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2022 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Petra Thielen, Bayerischer Landtag, Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2685 oder buergerpreis-bayern2022@bayern.landtag.de.

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Immaterielles Kulturerbe Bayern – Willibaldsritt Jesenwang jetzt im bundesweiten Verzeichnis

Bereits seit letztem Jahr steht der Willibaldsritt in Jesenwang im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. „Jetzt ist er auch im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgeführt“, freut sich der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch über die Entscheidung der Kulturministerkonferenz. Von den 131 Einträgen im Bundesverzeichnis sind 33 Bayerisch. „Das belegt einmal mehr die Bedeutung Bayerns als einzigarten Kulturstaat und sein Alleinstellungsmerkmal im Bund“, so der CSU-Politiker. „Bayern ist nicht nur ein Staat, sondern ein Lebensgefühl, das sich vor allem in seiner reichen Kultur ausdrückt.“

Eine Wallfahrt mit Pferdesegnung ist im oberbayerischen Jesenwang seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar, der Willibaldsritt ist seit dem frühen 18. Jahr-hundert belegt. Der Willibaldsritt unterscheidet sich von anderen Pferdewallfahrten dadurch, dass die zwei- bis dreihundert Reiter durch die spätmittelalterliche Wallfahrtskirche St. Willibald reiten und die Wagengespanne die Kirche umrunden. „Der Ritt ist auch ein großes Fest, das viele Menschen aus der ganzen Region anzieht“, so Miskowitsch. „Mein Dank gilt den Organisatoren und all den fleißigen Händen, die den Willibaldritt alljährlich ausrichten. Ich hoffe sehr, dass die pandemische Lage die Veranstaltung heuer wieder zulässt.“

In einem mehrstufigen Verfahren wird die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Deutschland kommt damit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes nach. Ziel ist es, damit die weltweite Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

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Gespräch mit zwei Powerfrauen

Die Gastronomie und die Fitnessstudios waren von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen. Der Landtags-abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch nahm das zum Anlass, um sich mit Paula Maria Reisek vom Wirtshaus Gröbenzell und Cristina Rottmann vom Vitaparc in Gröbenzell auszutauschen. „Zwei Frauen aus unterschiedlichen Branchen, die aber während Corona fast vor den gleichen Herausforderungen standen“, bemerkt Miskowitsch, „und sowohl das Wirtshaus als auch der Vitaparc sind in Gröbenzell bekannte und anerkannte Institutionen.“

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen Probleme in den beiden Branchen. „Insbesondere in der Gastronomie bereitet der Personalmangel zunehmend Sorgen“, berichtet Miskowitsch über den angeregten Austausch mit den beiden Damen. Hier müsse die Politik in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden versuchen, gegenzusteuern. „Die seit gestern gültigen Lockerungen für Fitnessstudios sind richtig und sehr hilfreich für die Branche“, erklärt Miskowitsch. Für den Zutritt zu Fitnessstudios gilt jetzt die 3G-Regel. Damit können auch Ungeimpfte mit negativem Test erstmals seit Monaten wieder im Studio trainieren. Und bei Geimpften und Genesenen fällt die Corona-Testpflicht weg.

„Danke für Eure Erfahrungsberichte und den Optimismus, den ihr ausstrahlt“, bedankte sich Benjamin Miskowitsch bei den beiden „Powerfrauen“ für das intensive Gespräch und wünschte alles Gute.

Bildunterschrift: Von links – Paula Maria Reisek vom Wirtshaus Gröbenzell, Benjamin Miskowitsch, die Chefin des Vitaparc in Gröbenzell Cristina Rottmann

 

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Heutige Bundesversammlung

Wahl des Staatsoberhaupts

„Es war mir heute wirklich eine große Ehre, dass ich unser Staatsoberhaupt mitwählen durfte“, berichtet der Abgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch von seiner Teilnahme an der Bundesversammlung, „ich wünsche dem wiedergewählten Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier alles Gute für seine zweite Amtszeit.“ Die CSU-Landtagsfraktion hatte Miskowitsch zur Teilnahme nominiert. Beeindruckt zeigt sich Miskowitsch von der Organisation der Bundesversammlung: „Alles lief völlig reibungslos.“ Insgesamt waren es diesmal 1.472 Delegierte aus allen Teilen Deutschlands. Steinmeier erhielt 1.045 Stimmen.

Nach Art. 54 (3) besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Damit wird dem strikten Primat der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie in Deutschland entsprochen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Somit ist es die letzte Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier. „In fünf Jahren würde ich mir dann wünschen, dass eine Frau auf Steinmeier folgt“, so Miskowitsch.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten im Überblick:

  • Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
  • Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen
  • Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister
  • die Auflösung des Bundestages
  • die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen
  • die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
  • das Begnadigungsrecht für den Bund
  • das Ordensrecht des Bundes

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